* 27.02.1721 in Kuckädel, Krs. Crossen/Oder;
† 30.06.1793 in Gersdorf, Krs. Crossen/Oder
Major a.D.
Gottlob Ernst wurde als ältestes von acht Kindern des Rittergutsbesitzers Johann Ferdinand v. Rabenau und dessen zweiter Ehefrau, Johanna Charlotte v. Oppell auf Kuckädel geboren. Nach der seit 1717 in Preußen grundsätzlich geltenden sechsjährigen Schulpflicht hätte Gottlob Ernst diese etwa mit dem 12. Lebensjahr verlassen haben müssen. Er trat jedoch erst mit 19 Jahren 1740 in den Militärdienst des preußischen Heeres ein, wie für den ältesten Sohn obligatorisch, denn das Gut wurde regelmäßig an den jüngsten Erbfolger vererbt. Er diente von 1740 bis 1769 beim Dragoner-Regiment Nr. 1, zuletzt als Eskadronchef.
Gottlob Ernst erlebte in seinen 21 Dienstjahren Höhen und Tiefen des militärischen Dienstes, wie es in keiner weiteren Biografie unserer Familie vorzufinden ist. Zunächst zeichnete er sich als Premierlieutenant am 18. Juni 1756 in der Schlacht bei Kolin aus, die als erste Schlacht des Siebenjährigen Krieges in die Geschichte einging, die König Friedrich II. von Preußen gegen Österreich verlor. Dennoch zeichnete der König Soldaten aus, die ihm durch ihre Vorgesetzten wegen ihres vorbildlichen Verhaltens vorgeschlagen wurden. Gottlob Ernst wurde auf Empfehlung des Regimentschefs Generalmajor von Normann zum Kapitän (Rittmeister) ernannt und erhielt für seinen Einsatz im Gefecht von Kolin den Orden „Pour le Mérite“, den höchsten militärischen Verdienstorden des preußischen Königs. Es war der erste Orden dieser Art für einen Leutnant in diesem Regiment überhaupt.
Am 17. Mai 1761 wurde Gottlob Ernst Chef der Kompanie (Eskadron), die zuvor der neue Regimentschef Generalmajor von Zastrow innehatte.
Während dieses Siebenjährigen Krieges kam es im November 1761 zu einer weiteren Begebenheit, die über die Landesgrenzen Preußens und Österreichs hinaus Bekanntheit erlangte und auch in die Literatur eingegangen ist. König Friedrich II. hatte sein Hauptquartier in Woiselwitz in Schlesien aufgeschlagen, obwohl er vom dort ansässigen österreichischen Baron Heinrich Gottlob von Warkotsch dessen Schloss angeboten bekommen hatte. Dieser war zwar, um seinen Besitz zu retten, formal loyal gegenüber dem neuen preußischen Landesherrn, plante jedoch diesen an die Österreicher auszuliefern. Warkotschs Jäger, Mathias Cappel, war, da er lesen und schreiben konnte, wiederholt als Überbringer persönlicher Briefe zu den Österreichern geschickt worden. Dies kam jedoch dessen Ehefrau mit der Zeit merkwürdig vor und sie öffnete einen der Briefe. Der Inhalt bewies den geplanten Verrat und die Eheleute fertigten eine Abschrift an, mit der Jäger Cappel ins preußische Hauptquartier ritt, um den König zu warnen. Er war zum lutherischen Glauben übergetreten, während Warkotsch weiter dem angestammten katholischen Glauben in Schlesien angehörte. Über den Generaladjutanten des preußischen Königs von Krusemark wurde er zum König selbst gebracht und berichtete von den gemeinsamen Beobachtungen.
Daraufhin erhielt der Kapitän (Rittmeister) von Rabenau mit seiner (Leib)Eskadron den Auftrag Warkotsch zu verhaften. Dieser gab den Auftrag seinen Reisewagen fertig zu machen, bat jedoch darum noch austreten zu dürfen. Zuvor gab er Gottlob Ernst sein Ehrenwort nicht zu fliehen. Tatsächlich jedoch hatte sein Kammerdiener sein Reisepferd gesattelt und unter der Abortöffnung bereitgestellt, durch die sich Warkotsch hinunterließ und floh. Gleichermaßen sollte die Eskadron den katholischen Ortspfarrer Schmidt verhaften, der Warkotschs Mittelsmann zum österreichischen Hauptquartier gewesen war. Doch auch dieser floh, als die preußischen Dragoner ihn abholen wollten.
Gottlob Ernst wurde zum Verhängnis, dass er einem österreichischen Adligen dessen Ehrenwort nicht zu fliehen geglaubt hatte. Dieser Fehler führte zwangsläufig zu einem Kriegsgerichtsverfahren, das mit einer Strafe über etwa zwei Jahre Festungshaft endete, die er auf der Festung Brieg zu verbringen hatte. Das preußische Militärstrafrecht sah allerdings nur die Behandlung des Einzelfalles vor, wobei andererseits wohl auch Rabenaus bisheriger Werdegang gewürdigt worden war. So wurde er nach der Entlassung aus der Haft am 17. Juni 1764 zum Major befördert und wieder in sein vorheriges Kommando als Eskadronchef eingesetzt. Auch wurde ihm sein Verdienstorden Pour le Mérite nicht aberkannt.
Warkotsch hatte seine schlesischen Besitzungen verloren und wurde auch von den Österreichern für den versuchten Verrat nur mit 4000 Gulden jährlich entschädigt. Er soll bereits 1764 in Raab (ungarisch: Györ) unter anderem Namen verstorben sein. Diese Geschichte wurde zur Grundlage für die Erzählung „Der Verräter“ von Rudolf v. Gottschall, die er 1896 bei Reclam in Leipzig veröffentlichte. Die historisch belegte Begebenheit wird darin allerdings sehr frei ausgeweitet, wie der Autor unserem Chronisten 1903 mitteilte.
Gottlob Ernst nahm 1769 seinen Abschied vom Dragonerregiment. Er hatte wahrscheinlich 1764 Adelheid Wilhelmine von Düringshofen geheiratet, nachdem ihm die Besoldung als Major den Unterhalt einer Familie sicherte. Er hatte mit ihr zwei Kinder, eine Tochter Charlotte, verh. v. Zychlinski und den Sohn Gottlob Ferdinand Wilhelm, der jedoch mit 6 Monaten verstarb.
Er erbte 1771 das Gut Schertendorf von seinem Vater Johann Ferdinand v. Rabenau und verkaufte es 1784 an den Grafen v. Rothenberg. Seine Frau war dort bereits 1776 verstorben, jedoch in Rothenburg a.d. Oder beigesetzt worden. Gottlob Ernst erwarb dafür ein Gut in Gersdorf, Krs. Crossen, wo er am 30. Juni 1793 verstorben ist.
Quelle:
Wikipedia-Artikel über Heinrich Gottlob von Warkotsch
Wikipedia-Artikel über das Dragoner Regiment Nr. 1
Kurt v. Rabenau: Chronik der Familie von Rabenau, Teil III D, Haus Schertendorf, Luisenlund, 1927 als Loseblattsammlung